Seit 1990 gibt es in Österreich mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge auch "Zweite Säule" genannt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitergeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeiternehmern eine Vereinbarung gemäß Vertragsmuster über eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge abschließen.
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist ein zeitgemäßes Instrument für fortschrittliche Unternehmen, um Steuern zu sparen, Kosten zu senken und die Mitarbeitermotivation zu steigern. Eine Möglichkeit, Ihre Steuern- und Abgabenbelastung zu reduzieren und gleichzeitig den Einkommensverlust in der Pension auszugleichen, ist die Betriebliche Altersvorsorge.
Das rechnet sich für alle: Betriebliche Altersvorsorge ist für Unternehmen um 30% billiger als Barlohn und Begünstigte (Mitarbeiter) können steuerbegünstigt ihre spätere Pensionslücke schließen, da Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nicht abgezogen werden. Die Betriebliche Altersvorsorge spielt im heutigen Wirtschaftsleben eine gewichtige Rolle. Sie sichern die Aufrechterhaltung des Betriebes.
Verschenken Sie kein Geld und gestalten Sie einen Teil Ihrer Vorsorge über Ihre Firma. Steuersparend und gewinnbringend.
... ist auch ein ideales Bindungsinstrument für Mitarbeiter(innen). Die Ressource Arbeitskraft gewinnt an Stellenwert in der heutigen Wirtschaftswelt und Unternehmen stehen verstärkt im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter(innen).