Betriebliche Kollektivversicherung - AURICON GmbH

AURICON. Betriebliche Kollektivversicherung

Vorsorge mit garantierter Mindestverzinsung und Rentenleistung

Mit einer betrieblichen Kollektivversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine sichere, lebenslange Rente als besonderen Anreiz. Ihr Unternehmen profitiert durch die Einsparung von Lohnnebenkosten. Als Unternehmer können Sie bis zu 10 % der Bruttolohnsumme (beitragsorientiertes Modell) oder bis zu einer Pensionsleistung von 80 % des letzten Aktivbezuges (leistungsorientiertes Modell) in die Betriebliche Kollektivversicherung einzahlen.

Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass die Beiträge lohnnebenkostenfrei und steuerlich absetzbar sind. In der Betrieblichen Kollektivversicherung werden Lebensversicherungen mit garantierten Leistungen verwendet.

Als Unternehmer(in) haben Sie folgende Varianten

Leistungsorientierte Variante

Die zukünftige Pensionshöhe wird mit Ihren Mitarbeitenden vertraglich vereinbart. Daraus ergeben sich die dafür notwendigen Beiträge an die Betriebliche Kollektivversicherung. Der steuerliche Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit. Die Prämien für die Leistungszusage sind bis zu 80% des letzten laufenden Aktivbezuges steuerlich absetzbar.

Mögliche Modelle in der betrieblichen Kollektivversicherung

Risikomodell

Für die Hinterbliebenenversorgung kann von Beginn an ein erhöhter Risikoschutz in Form einer Partner- und Waisenrente in Höhe eines festen Prozentsatzes der Altersrente mitversichert werden.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Rente in bestimmter Höhe vereinbart werden. Diese wird längstens bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Altersrente gezahlt. Zusätzlich übernimmt der Versicherer für die Dauer der Berufsunfähigkeit die weitere Prämienzahlung zur Finanzierung der geplanten Altersrente.

Vorteile der Betrieblichen Kollektivversicherung

Für den/die MitarbeiterIn

  • Vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Zusatzpension
  • Veranlagungserträge werden zur Gänze dem Pensionskonto gutgeschrieben
  • Garantierte Pension plus Gewinnbeteiligung
  • Erhöhung der Pension durch freiwillige Eigenbeiträge möglich
  • Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro mit staatlicher Förderung (§108a EStG)
  • Rentenzahlung erfolgt direkt durch die Betriebliche Kollektivversicherung
  • Insolvenzschutz - nur Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene sind anspruchsberechtigt

Unterschiede zwischen Betrieblicher Kollektivversicherung und Pensionskassen

  • Pensionskassen (PK) und Betriebliche Kollektivversicherungen (BKV) sind Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Beide Formen sind arbeits-, sozial- und steuerrechtlich ident
  • Aber es bestehen Unterschiede in den Bereichen Veranlagung, Garantieleistungen und den verwendeten Rechnungsgrundlage
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