Mit einer Betrieblichen Kollektiv-Versicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine sichere, lebenslange Pensionszahlung als besonderen Anreiz. Ihr Unternehmen profitiert von der Lohnnebenkostenersparnis. Als Unternehmer können Sie Prämien bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme (beitragsorientiertes Modell) oder bis zu einer Pensionsleistung in Höhe von 80 % des letzten Aktivbezuges (leistungsorientiertes Modell) in die betriebliche Kollektiv-Versicherung einzahlen.
Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass die geleisteten Beiträge von allen Lohnnebenkosten befreit und steuerlich absetzbar sind. In der betrieblichen Kollektiv-Versicherung werden Lebensversicherungen mit Garantieleistungen verwendet.
Die Höhe der laufenden Versicherungsprämie wird in einer Betriebsvereinbarung bzw. einer Vereinbarung gemäß Vertragsmuster festgelegt. Die Höhe der Pension ergibt sich aus dem angesparten Kapital. Der Arbeitgeber haftet nicht für die Pensionshöhe. Der Steuervorteil liegt darin, dass die Prämien bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der einbezogenen Mitarbeiter steuerlich abgesetzt werden können.
Die zukünftige Pensionshöhe wird mit Ihren Mitarbeitern vertraglich festgehalten. Daraus ergeben sich die dafür erforderlichen Beiträge für die Betriebliche Kollektiv-Versicherung. Der Steuervorteil liegt in der Absetzbarkeit. Die Prämien für Leistungen sind bis zu 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges steuerlich absetzbar.
In der Hinterbliebenenvorsorge liegt der Schwerpunkt in der Erzielung einer maximalen Alterspension. Es erfolgt keine erhöhte Risikovorsorge. Die Pensionsleistungen für Partner und Waisen, im Falle des Ablebens, ergeben sich aus dem bis dahin angesparten Kapital.
Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit kann eine Berufsunfähigkeitspension in Anspruch genommen werden, die später als Alterspension lebenslang weiterbezahlt wird. Die Höhe ergibt sich aus der Verrentung des bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vorhandenen Kapitals.
Für eine Hinterbliebenenvorsorge kann von Beginn an eine erhöhte Risikovorsorge in Form einer Partner- und Waisenpension in Höhe eines fixen Prozentsatzes der Alterspension mitversichert werden.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann für die Dauer eine Pension in einer bestimmten Höhe vereinbart werden. Dies wird längstens bis zum vertraglichen Beginn der vereinbarten Alterspension ausbezahlt. Zusätzlich übernimmt der Versicherer für die Dauer der Berufsunfähigkeit die weitere Prämienzahlung zur Finanzierung der geplanten Alterspension.
Mit einer Betrieblichen Kollektiv-Versicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine sichere, lebenslange Pensionszahlung als besonderen Anreiz