Mit einer betrieblichen Kollektivversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine sichere, lebenslange Rente als besonderen Anreiz. Ihr Unternehmen profitiert durch die Einsparung von Lohnnebenkosten. Als Unternehmer können Sie bis zu 10 % der Bruttolohnsumme (beitragsorientiertes Modell) oder bis zu einer Pensionsleistung von 80 % des letzten Aktivbezuges (leistungsorientiertes Modell) in die Betriebliche Kollektivversicherung einzahlen.
Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass die Beiträge lohnnebenkostenfrei und steuerlich absetzbar sind. In der Betrieblichen Kollektivversicherung werden Lebensversicherungen mit garantierten Leistungen verwendet.
Die Höhe der laufenden Versicherungsprämie wird in einer Betriebsvereinbarung oder einer Vereinbarung gemäß Vertragsmuster festgelegt. Die Höhe der Pension ergibt sich aus dem angesparten Kapital. Der Arbeitgeber haftet nicht für die Pensionshöhe. Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass die Prämien bis zu einer Höhe von 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der versicherten Arbeitnehmer steuerlich abgesetzt werden können.
Die zukünftige Pensionshöhe wird mit Ihren Mitarbeitenden vertraglich vereinbart. Daraus ergeben sich die dafür notwendigen Beiträge an die Betriebliche Kollektivversicherung. Der steuerliche Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit. Die Prämien für die Leistungszusage sind bis zu 80% des letzten laufenden Aktivbezuges steuerlich absetzbar.
Bei der Hinterbliebenenvorsorge steht die Erzielung einer maximalen Altersrente im Vordergrund. Eine erhöhte Risikovorsorge findet nicht statt. Die Pensionsleistungen für Partner und Waisen im Todesfall ergeben sich aus dem bis dahin angesparten Kapital.
Bei Berufsunfähigkeit kann eine Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen werden, die später als Altersrente lebenslang weitergezahlt wird. Die Höhe ergibt sich aus der Verrentung des bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vorhandenen Kapitals.
Für die Hinterbliebenenversorgung kann von Beginn an ein erhöhter Risikoschutz in Form einer Partner- und Waisenrente in Höhe eines festen Prozentsatzes der Altersrente mitversichert werden.
Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann eine Rente in bestimmter Höhe vereinbart werden. Diese wird längstens bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Altersrente gezahlt. Zusätzlich übernimmt der Versicherer für die Dauer der Berufsunfähigkeit die weitere Prämienzahlung zur Finanzierung der geplanten Altersrente.