Eine Zukunftsvorsorge im Sinne des § 3 (1) Zif 15 lit a EStG bietet den perfekten Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge. Bis zu 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter/in können Sie dafür über Ihr Unternehmen steuer- und lohnnebenkostenfrei als Betriebsausgabe geltend machen.
Weit über 90 Prozent dieser Modelle werden als Pensionsvorsorge umgesetzt. Dabei haben Sie als Unternehmer:in die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter:innen diese Vorsorge als freiwillige Sozialleistung oder in Form einer Gehaltsumwandlung zukommen zu lassen.
Der Arbeitgeber kann diese Aufwendungen für seine Mitarbeiter in folgende Vorsorgeformen investieren:
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese Vorsorge abschließen. Auch für nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige kann so eine günstige Zusatzpension aus dem Betriebsvermögen finanziert werden. Unternehmer und Mitarbeiter genießen Sicherheit durch Veranlagung in eine Lebensversicherung und sparen gleichzeitig Steuern.
Bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Zukunftsvorsorge gemäß § 3 (1) 15a EStG als freiwillige Sozialleistung an, so kann das Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 300,-- steuer- und lohnnebenkostenfrei investieren. Der Mitarbeiter kann jederzeit selbst weitere private Beiträge einzahlen. Die Auszahlung der Zukunftsvorsorge erfolgt an den Arbeitnehmer. Durch den Steuervorteil erzielt der Mitarbeiter eine deutlich höhere Rendite als bei einer privaten Vorsorge.
Der Gesetzgeber räumt die Möglichkeit ein, dass monatlich bis zu 25,- Euro des Arbeitnehmerentgelts steuerfrei bleiben, wenn das Unternehmen diesen Betrag direkt in eine Zukunftssicherung für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin einzahlt. Der Arbeitnehmer schließt mit dem Unternehmen einen Umwandlungsvertrag ab. Der Arbeitnehmer spart dadurch Lohnsteuer.
Gleichzeitig reduziert das Unternehmen seine Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherung bleibt bei der Zukunftssicherung als Entgeltumwandlung erhalten. Die Auszahlung der Leistung aus dem Vertrag erfolgt direkt an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer. Auch hier ergibt sich eine höhere Rendite als bei einer aus versteuertem Einkommen finanzierten Altersvorsorge.