Das Unternehmen kann die Verpflichtung, eine Firmenpension zu bezahlen, auf die Pensionskasse auslagern. Das Unternehmen befreit sich auch vom administrativen Aufwand. Die Hauptaufgabe der Pensionskassen ist es, das Pensionskapital der Betriebspensionen österreichischer Unternehmen zu verwalten und zu veranlagen. Das Unternehmen bestimmt die Beitragshöhe oder die gewünschte Leistung und zahlt die entsprechenden Beiträge seiner Mitarbeiter direkt an die Pensionskasse.
Zusätzlich kann der/die Arbeitnehmer(in) Eigenbeiträge leisten. Das Unternehmen bestimmt nach objektiven Kriterien, welche Mitarbeitergruppen teilnehmen. Die Pensionskassenbeiträge sind für das Unternehmen frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Zusätzlich kann das Unternehmen die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen und somit Steuern sparen. Je nach Modell bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme bzw. bis zu einer Leistung in Höhe von 80 % des letzten Aktivbezuges.
Der Arbeitgeber zahlt für alle Mitarbeiter oder ausgewählten Mitarbeitergruppen fixe Beiträge oder einen Prozentsatz des jeweils aktuellen Bezuges in die Pensionskasse ein. Bis zu 10 % der Jahresbruttolohn- und Gehaltssumme können so steuerfrei vom Unternehmen einbezahlt werden. Hierfür sind keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Der Arbeitgeber sagt seiner Mitarbeiterin/seinem Mitarbeiter eine Pensionsleistung in bestimmter Höhe zu. Die Pensionshöhe ist fix. Die notwendigen Beiträge werden Jahr für Jahr ermittelt und sind somit variabel. Die Pensionskassenbeiträge sind betriebsausgabenwirksam und steuerfrei, wenn die zu leistende Pension nicht höher als 80 % des letzten Gehalts des zukünftigen Pensionisten ist.
Das Unternehmen kann die Verpflichtung, eine Firmenpension zu bezahlen, auf die Pensionskasse auslagern. Das Unternehmen befreit sich auch vom administrativen Aufwand.