Pensionskasse - AURICON GmbH
AURICON. Pensionskasse
Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf die Pensionskasse
Das Unternehmen kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Betriebsrente an die Pensionskasse auslagern. Damit entlastet sich das Unternehmen auch vom Verwaltungsaufwand. Hauptaufgabe der Pensionskassen ist die Verwaltung und Veranlagung der Pensionskapitalien der Betriebspensionen österreichischer Unternehmen. Das Unternehmen legt die Beitragshöhe bzw. die gewünschte Leistung fest und zahlt die entsprechenden Beiträge seiner Mitarbeiter(innen) direkt in die Pensionskasse ein.
Zusätzlich kann der/die Arbeitnehmer(in) Eigenbeiträge leisten. Das Unternehmen legt nach objektiven Kriterien fest, welche Mitarbeitergruppen teilnehmen. Die Pensionskassenbeiträge sind für das Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich kann das Unternehmen die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Je nach Modell bis zu 10 % der Bruttolohnsumme bzw. bis zu einer Leistung von 80 % des letzten Aktivbezuges.
Pensionskassenmodell
Beitragsorientiert
Der Arbeitgeber zahlt für alle Mitarbeiter oder ausgewählte Mitarbeitergruppen feste Beiträge oder einen Prozentsatz des jeweils aktuellen Entgelts in die Pensionskasse ein. Bis zu 10 % der jährlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme können so steuerfrei vom Unternehmen eingezahlt werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen dafür nicht an.
Leistungsorientiert
Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Pensionsleistung in bestimmter Höhe zu. Die Höhe der Pension ist fest. Die erforderlichen Beiträge werden jährlich neu festgelegt und sind daher variabel. Die Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und steuerfrei, wenn die zu zahlende Pension nicht mehr als 80 % des letzten Bezuges des zukünftigen Pensionisten beträgt.
Vorteile der Pensionskasse
Für den/die ArbeiteberIn
- Beitragszahlung gilt als steuermindernde Betriebsausgabe
- Keine Lohnnebenkosten - ca. 30% Kostenersparnis bei der Lohnzahlung
- Mitarbeitermotivation durch freiwillige Sozialleistung
- Modernes Instrument der Leistungsvergütung
- Auch für geschäftsführende GmbH-Gesellschafter möglich (bis 25% Gesellschaftsanteil)
- Kosten sind planbar und langfristig kalkulierbar
Für den/die MitarbeiterIn
- Vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Zusatzpension
- Veranlagungserträge werden zur Gänze dem Pensionskonto gutgeschrieben
- Erhöhung der Pension durch freiwillige Eigenbeiträge möglich
- Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro mit staatlicher Förderung (§108a EStG)
- Rentenzahlung erfolgt direkt durch die Pensionskasse
- Insolvenzschutz - nur Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene sind anspruchsberechtigt
Liste der Pensionskassen
Die fünf überbetrieblichen Pensionskassen sind: