Versicherungsmakler AURICON - Unser Unternehmen
AURICON. stellt sich vor
Akad. FDL Thomas Kubala, BA, MFP ist Gesellschafter der AURICON GmbH und hat Erfahrungen auf Unternehmensversicherung (Corporate Insurance). Er verfügt über vierzehnjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft und ist ein erfahrener Experte für Betriebliche Altersvorsorge.
Er startete seine Karriere bei der Bank Austria AG, in der Kreditabteilung. Bei der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft war er mehrere Jahre als Berater in Wien tätig. Er hat früh erkannt, dass die Spezialisierung auf Zielgruppen und die Konzentration von Know-how die Zukunft im Versicherungsmarkt sind. Wichtige Werte, die sie nach innen und nach außen tragen sind respektvolles Miteinander, transparente Abwicklung und nachhaltiges Wirtschaften.
Mit der Übernahme der INSIA Insurance GmbH und der INFINIA GmbH geht AURICON seit 2014 individuell auf die komplexen Anforderungen regionaler Firmenkunden ein und ist mit einem sechsköpfigen Spezialistenteam in Niederösterreich präsent.
Internationales Know-how, vor allem aus Deutschland, gepaart mit erfahrenen Ansprechpartnern vor Ort schaffen den Mehrwert für unsere Kunden. Als Ihr persönlicher Rechtsberater in Versicherungsfragen bieten wir Ihnen exzellente Lösungen in den Bereichen technisches Risikomanagement und innovative Versicherungskonzepte. Fachliche Kompetenz und Kundenorientierung zeichnen das Mehrgenerationen-Team unseres Unternehmens zusätzlich aus.
Der unabhängige Versicherungsmakler zu Ihrem Vorteil!
Als unabhängiger Versicherungsmakler werden wir oft gefragt, ob es für einen Versicherungskunden von Nachteil ist, wenn er nicht von einem unabhängigen Versicherungsmakler betreut wird. Unsere Antwort ist klar, laut und deutlich: JA!
Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist gesetzlich verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu wahren. Er darf die Interessen seiner Kunden nicht nur wahren und vertreten - er muss es sogar! Das Maklergesetz, insbesondere § 28, beschreibt ganz klar, was damit gemeint ist. So muss der Versicherungsmakler beispielsweise eine entsprechende Risikoanalyse beim Kunden durchführen, darauf aufbauend ein entsprechendes Deckungskonzept erstellen und diesen gesamten Vorgang auch entsprechend dokumentieren. Er hat, soweit dies im Interesse des Versicherungsnehmers geboten erscheint, die Solvenz des Versicherers im Rahmen der ihm zugänglichen Fachinformationen zu prüfen.
Der unabhängige Versicherungsmakler hat für den Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse zusammenzustellen. Alle Rechtshandlungen, die der Versicherungsmakler für den Kunden vornimmt, sind dem Kunden mitzuteilen. Ebenso muss der Versicherungsmakler dem Kunden alle schriftlichen Unterlagen (Versicherungspolice, Versicherungsbedingungen, Prämienfestsetzung) aushändigen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Versicherungsscheins. Darüber hinaus muss der Versicherungsmakler die bestehenden Versicherungen laufend überprüfen und gegebenenfalls eine Verbesserung des Versicherungsschutzes vorschlagen. Die Unterstützung des Kunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und auch nach Eintritt des Versicherungsfalles gehört ebenfalls dazu.
Was bedeutet das konkret? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien einige Beispiele genannt. Der selbstständige Versicherungsmakler muss Versicherungsleistungen für den Kunden auch geltend machen, d.h. er muss dem Versicherungsnehmer zustehende Leistungen auch fällig stellen. Konkret bedeutet dies, dass der Makler wissen muss, wann genau die Leistung des Versicherers fällig wird. Dazu muss er Fristen beachten, von denen es manchmal mehrere gibt. Versäumt der Versicherungsmakler diese Fristen, kann dies zu einem Haftungsfall für den Makler werden! Lehnt der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers zu Unrecht ab, muss der Versicherungsmakler widersprechen.
Der Versicherungsmakler muss gegebenenfalls das Quotenvorrecht seines Kunden geltend machen. Dies bedeutet, dass der geschädigte Kunde, wenn im Schadensfall ein Dritter an der Verursachung des Schadens beteiligt war oder mitverantwortlich ist, gegenüber dem Dritten ein Quotenvorrecht hat, wenn sein Versicherer den Schaden nicht in voller Höhe ersetzt (§ 67 VersG).
Gegebenenfalls muss der Versicherungsmakler auch auf die Beweislast des Versicherers hinweisen, denn nicht alles, was der Versicherer behauptet, muss auch zutreffen. Der Versicherungsmakler muss also wissen, wer was beweisen muss. So muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist. Im Falle einer Ablehnung muss der Versicherer die Gründe für die Ablehnung nachweisen.
In manchen Fällen versuchen Versicherer, die Regulierung eines Schadens mit dem Hinweis auf Verjährungsfristen zu verhindern. Hier muss der Versicherungsmakler widersprechen, wenn das Vorgehen des Versicherers unberechtigt ist.
Allein Begriffe wie "Quotenvorrecht", "Beweislastverteilung" oder "Verjährungseinrede" zeigen, wie viel Fachwissen ein Makler benötigt, um seine Kunden angemessen vertreten zu können. Maklerausbildung und Maklerprüfung sind hier nur die ersten Schritte, die durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ergänzt werden. Auch Eigenschaften wie Konsequenz, Durchsetzungsvermögen, Geduld, Durchsetzungskraft und rhetorische Fähigkeiten helfen weiter. Dennoch ist die Hilfe von Juristen notwendig.
Wir überlassen Ihnen die Entscheidung, wer Sie im Schadensfall besser vertritt: der "gebundene Agent" des Versicherers oder der unabhängige Versicherungsmakler.
Unsere Produktpartner
Als Versicherungsmakler sind wir unabhängige Experten in allen Versicherungsfragen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, unseren Kundinnen und Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln und können nach Prüfung der individuellen Risikosituation auf alle am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen.
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Produktpartner
Qualifikation und Team
AURICON ist Versicherungsmakler und Versicherungsberater für Privat- und Firmenkunden! Unser Team ist multiprofessionell und kundenorientiert. Unsere Spezialisten werden durch das Backoffice unterstützt. Darüber hinaus stehen uns ein Pool von Spezialisten und Experten sowie zahlreiche Partner aus nationalen und internationalen Netzwerken zur Verfügung.
Fachgebiete
- Haftpflicht
- Sachsparten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kraftfahrzeuge
- Transport
- Rechtsschutz
- Weitere Bereiche werden in Zusammenarbeit mit bewährten Partnern abgedeckt
Qualifikation & Team
Das gesamte Team besteht ausschließlich aus Akademikern. Jedes Teammitglied verfügt über fundierte Kenntnisse in seinem Fachgebiet. Unsere Kunden können sich auf das hohe Fachwissen und die über 95-jährige Erfahrung unseres Mehrgenerationen-Teams verlassen.