KMU-Vorsorge - AURICON GmbH

AURICON. KMU-Vorsorge

Steuerersparnis optimal in Ihre Vorsorge investieren

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner(in) mit betrieblichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können Sie vom Gewinnfreibetrag profitieren. Einzelunternehmer(innen), Freiberufler(innen) (Ärzt(inn)en, Rechtsanwält(inn)en, Steuerberater(innen), Notar(inn)en, Architekt(inn)en, Journalist(inn)en etc.), Gesellschafter(innen) von Personengesellschaften und Gesellschafter(innen) einer GmbH mit einer Beteiligung von mehr als 25 % können auch die KMU-Vorsorge nutzen. Gemäß § 10 Abs. 4 EStG steht Unternehmer(innen) bis zu einer definierten Bemessungsgrundlage ein Gewinnfreibetrag als Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn zu.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem "Grundfreibetrag" und einem "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag" zusammen. Der Grundfreibetrag steht bis zu einem Gewinn von 30.000,- Euro zu (15 % von max. 30.000,- Euro = max. 4.500,- Euro). Für Gewinne über 30.000,-- Euro können Sie einen (gestaffelten) investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen, wenn Sie in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere (Wohnbauanleihen gemäß § 10 (3) Z2 EStG) investieren. Diese Wertpapiere müssen 4 Jahre im Anlagevermögen gehalten werden und können nach Ablauf der Behaltefrist ohne Nachversteuerung ins Privatvermögen übertragen werden.

Der Gewinnfreibetrag in der KMU-Vorsorge (für Beträge über dem Grundfreibetrag von EUR 30.000,-) beträgt für die ersten EUR 145.000,- 13 %, für die nächsten EUR 175.000,- 7 % und für die nächsten EUR 230.000,- 4,5 % der Bemessungsgrundlage. Der maximal begünstigte Gewinn beträgt derzeit 580.000,-- Euro. Somit können maximal 45.950,-- Euro als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.

Nutzen Sie Ihre Vorteile

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit betrieblichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können Sie vom Gewinnfreibetrag profitieren. Sorgen Sie steueroptimiert vor und bestimmen Sie die Höhe Ihrer Pension selbst. Gemäß § 10 Abs. 4 EStG steht Unternehmerinnen und Unternehmern ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % der Bemessungsgrundlage (max. 175.000 Euro) als Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn zu.

  • Die private Pension finanziert sich aus der betrieblichen Steuerersparnis
  • Bestimmen Sie die Höhe Ihrer Pension selbst.
  • Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag
  • Steuerfreier Transfer von Firmenvermögen in das Privatvermögen (nach 4 Jahren Behaltefrist)

Was sind die Voraussetzungen?

Um den Gewinnfreibetrag und damit die KMU-Vorsorge in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist die Inanspruchnahme nur möglich, wenn 

  • der Gewinn aus einer betrieblichen Einkunftsart stammt und von einer natürlichen Person bezogen wird.
  • der Gewinnfreibetrag im selben Kalenderjahr in die entsprechenden Wertpapiere investiert wird.
  • der Freibetrag in der Steuererklärung ausgewiesen und in einer Beilage aufgeschlüsselt wird.
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