Pensionszusage - AURICON GmbH
AURICON. Pensionszusage
Motivieren und belohnen Sie damit Ihre Spitzenkräfte
Mit der Abfertigung und der Zukunftssicherung können Sie vor allem für Ihre Mitarbeiter und die Liquidität des Unternehmens vorsorgen. Die Pensionszusage/direkte Leistungszusage hilft dem Unternehmer und seinen Spitzenkräften. Spitzenkräfte werden schneller abgeworben als man denkt. Die Pensionszusage bindet gerade diese wichtigen Mitarbeiter stärker an Ihr Unternehmen. Auch für Sie selbst und Ihre Angehörigen ist die Pensionszusage geeignet.
Eine Pensionszusage wird durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Die Risiken Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeit können in das Leistungsspektrum aufgenommen werden. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zahlung einer Versorgungsleistung bei Eintritt des Versorgungsfalles. Die Leistungen der direkten Leistungszusage sind im Vergleich zur Abfertigung und Zukunftssicherung deutlich höher wählbar.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind individuell. Bei der direkten Leistungszusage darf die Betriebspension 80 % bzw. 100 % (inkl. staatlicher Pension) des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen. Bei einer Pensionszusage werden vom Unternehmen steuermindernde Rückstellungen gebildet. Zur Sicherung der Ansprüche und zum Aufbau einer ausreichenden Liquidität des Unternehmens muss eine entsprechende Vorsorge getroffen werden.
Arten an Pensionszusagen
Leistungsorientierte Zusage
Direkte Leistungszusagen sind in der Regel leistungsorientiert. Dabei wird in der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung die Höhe der zugesagten Pensionsleistung entweder als absoluter Euro-Betrag oder als Prozentsatz des (letzten) Gehalts festgelegt.
Beispiel 1
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber € 1.000,– pro Monat als Firmenalterspension, wenn er das 65-igste Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten des Unternehmens ausgeschieden ist.
Beispiel 2
Der Arbeitnehmer erhält monatlich 20 % des letzten Grundgehalts als betriebliche Altersrente, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten des Unternehmens ausgeschieden ist.
Der Arbeitgeber schuldet dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung, die in gewissem Umfang durch Wertpapiere oder eine klassische Lebensversicherung (Rückdeckungsversicherung) abzusichern ist. Im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers stellen diese Wertpapiere eine Sondermasse dar.
Bei leistungsorientierten Zusagen ist die Höhe der vom Arbeitgeber aufzubringenden Mittel langfristig nur schwer kalkulierbar, woraus sich Nachteile für die Liquidität eines Unternehmens ergeben können.
Beim leistungsorientierten Modell trägt der Arbeitgeber das Risiko (z.B. Lebenserwartung der Mitarbeitenden, Lohnentwicklung), während der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Pensionshöhe rechnen kann.
Beitragsorientierte Zusage
Zur Begrenzung der Arbeitgeberrisiken, die sich insbesondere aus der stark gestiegenen Volatilität der Kapitalmärkte ergeben, werden unmittelbare Leistungszusagen zunehmend beitragsorientiert ausgestaltet.
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber keine konkrete Leistungshöhe, sondern einen regelmäßig zu erbringenden Beitrag in einer bestimmten Form.
Beispielsweise sind bestimmte Wertpapiere zu erwerben oder bestimmte Prämien für eine bestimmte Versicherungslösung zu entrichten.
Bei der beitragsorientierten Zusage trägt grundsätzlich der begünstigte Arbeitnehmer das Risiko (zB Lebenserwartung, Veranlagung); der Arbeitnehmer kann daher nicht mit einer festen Pensionshöhe rechnen.
Beitragsorientierte Vertragsformen werden vor allem aufgrund folgender Eigenschaften gewählt:
- Verlagerung des Veranlagungsrisikos auf den begünstigten Arbeitnehmer
- leichte Kalkulierbarkeit des Aufwandes für den Arbeitgeber
Die damit verbundenen Nachteile sind jedoch:
- Pensionshöhe nicht fix
Vorteile für Begünstigte und Unternehmen
So profitiert das Unternehmen
- Prämien sind Betriebsausgaben
- Rückstellungsbildung mindert Gewinn
- Pensionsrückdeckungsversicherung ersetzt oder ergänzt notwendige Wertpapierdeckung
- Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert
- Zusätze wie Berufsunfähigkeit, Witwen- und Waisenrente sind einschließbar und ebenfalls Betriebsausgaben
- Konstant kalkulierbarer Aufwand über viele Jahre (Unternehmensplanung)
- Verbesserung des Bilanzbildes (Eigenkapitalquote)
- Motivierte Mitarbeitende mit hoher Bindung an das Unternehmen
- keine Lohnnebenkosten
- keine Sozialversicherungsbeiträge
- nur ein Finanzierungsinstrument
- betriebsfremde Risiken werden ausgelagert
So profitiert der Begünstigte
- keine Lohnsteuer und Sozialversicherung in der Ansparphase
- Bruttoanlage - höhere Rendite durch Zinseszins
- keine Sozialversicherung während des Rentenbezugs
- Geringere Steuerbelastung im Rentenbezug
- Insolvenzschutz durch Verpfändung der Versicherungspolizze
- Sicherheit für Hinterbliebene im Todesfall
- steuerschonender Kapitaltransfer in den Privatbereich
- Auszahlung erfolgt in Rentenform, aber auch Kapitalablöse möglich