Mit der Abfertigung und der Zukunftssicherung können Sie vor allem für Ihre Mitarbeiter und die Liquidität des Unternehmens vorsorgen. Die Pensionszusage/direkte Leistungszusage hilft dem Unternehmer und seinen Spitzenkräften. Spitzenkräfte werden schneller abgeworben als man denkt. Die Pensionszusage bindet gerade diese wichtigen Mitarbeiter stärker an Ihr Unternehmen. Auch für Sie selbst und Ihre Angehörigen ist die Pensionszusage geeignet.
Eine Pensionszusage wird durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Die Risiken Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeit können in das Leistungsspektrum aufgenommen werden. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zahlung einer Versorgungsleistung bei Eintritt des Versorgungsfalles. Die Leistungen der direkten Leistungszusage sind im Vergleich zur Abfertigung und Zukunftssicherung deutlich höher wählbar.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind individuell. Bei der direkten Leistungszusage darf die Betriebspension 80 % bzw. 100 % (inkl. staatlicher Pension) des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen. Bei einer Pensionszusage werden vom Unternehmen steuermindernde Rückstellungen gebildet. Zur Sicherung der Ansprüche und zum Aufbau einer ausreichenden Liquidität des Unternehmens muss eine entsprechende Vorsorge getroffen werden.
Direkte Leistungszusagen sind in der Regel leistungsorientiert. Dabei wird in der arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung die Höhe der zugesagten Pensionsleistung entweder als absoluter Euro-Betrag oder als Prozentsatz des (letzten) Gehalts festgelegt.
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber € 1.000,– pro Monat als Firmenalterspension, wenn er das 65-igste Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten des Unternehmens ausgeschieden ist.
Der Arbeitnehmer erhält monatlich 20 % des letzten Grundgehalts als betriebliche Altersrente, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten des Unternehmens ausgeschieden ist.
Der Arbeitgeber schuldet dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung, die in gewissem Umfang durch Wertpapiere oder eine klassische Lebensversicherung (Rückdeckungsversicherung) abzusichern ist. Im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers stellen diese Wertpapiere eine Sondermasse dar.
Bei leistungsorientierten Zusagen ist die Höhe der vom Arbeitgeber aufzubringenden Mittel langfristig nur schwer kalkulierbar, woraus sich Nachteile für die Liquidität eines Unternehmens ergeben können.
Beim leistungsorientierten Modell trägt der Arbeitgeber das Risiko (z.B. Lebenserwartung der Mitarbeitenden, Lohnentwicklung), während der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Pensionshöhe rechnen kann.
Zur Begrenzung der Arbeitgeberrisiken, die sich insbesondere aus der stark gestiegenen Volatilität der Kapitalmärkte ergeben, werden unmittelbare Leistungszusagen zunehmend beitragsorientiert ausgestaltet.
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber keine konkrete Leistungshöhe, sondern einen regelmäßig zu erbringenden Beitrag in einer bestimmten Form.
Beispielsweise sind bestimmte Wertpapiere zu erwerben oder bestimmte Prämien für eine bestimmte Versicherungslösung zu entrichten.
Bei der beitragsorientierten Zusage trägt grundsätzlich der begünstigte Arbeitnehmer das Risiko (zB Lebenserwartung, Veranlagung); der Arbeitnehmer kann daher nicht mit einer festen Pensionshöhe rechnen.
Die damit verbundenen Nachteile sind jedoch: