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Im Pflegefall alles geregelt?

Die Umkehrung der Alterspyramide, die Überalterung der Gesellschaft, die Veränderung der Familienstrukturen und die dadurch zu erwartende immer größer werdende Rentenlücke sind in den letzten Jahren immer wieder Thema in den Medien. Aber nicht nur die Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter ist fraglich, vor allem das Thema Pflege im Alter wird zu einer kritischen Frage.

Im Jahr 2015 waren in Österreich 5 % der Bevölkerung pflegebedürftig, das bedeutet, dass jede vierte Familie einen Pflegefall in ihrem Umfeld zu betreuen hat. Aufgrund der aktuellen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend nicht nur fortsetzen, sondern noch verstärken wird.

Während früher die Pflege älterer Familienmitglieder von anderen Familienmitgliedern übernommen wurde, kümmern sich heute immer weniger Familien selbst um ihre älteren Mitglieder. Dafür gibt es mehrere Gründe: Es gibt im Durchschnitt weniger Kinder, die Arbeitszeiten werden länger und aufgrund der gestiegenen Mobilität des Wohnortes ist unter Umständen niemand in der Nähe, der die Pflege übernehmen könnte.

Pflegebedürftige sind daher auf professionelle Pflege angewiesen - und das kann schnell zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Die Kosten für häusliche Pflege, externe Pflegedienste oder die Unterbringung in einem Pflegeheim übersteigen die durchschnittliche Altersrente deutlich. Aber genau dafür gibt es ja das staatliche Pflegegeld - oder?

Einstufung für das Pflegegeld

Auch die privaten Pflegeversicherungen orientieren sich in der Regel am Stufensystem des staatlichen Pflegegeldes. Mit anderen Worten Nur wenn ein Anspruch auf staatliches Pflegegeld besteht, ist auch mit einer Pflegegeldleistung aus der privaten Vorsorge zu rechnen.

Alternativ gibt es auch Pflegeversicherungen mit einer Einstufung nach dem ADL-System. (Activities of Daily Life) Bei dieser Art der Einstufung wird erhoben, wie viele Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr selbst durchgeführt werden können. Dazu gehören zum Beispiel das selbständige An- und Auskleiden, die Einnahme von Mahlzeiten, der Toilettengang und die Körperpflege.

Welches System besser ist, lässt sich nicht eindeutig festlegen. Insbesondere bei der Behandlung mit medizinischen Hilfsmitteln kann jedoch eine Einstufung nach ADL vorteilhafter sein, da der notwendige Pflegeaufwand durch den technischen Fortschritt geringer wird. Ist ein Patient z.B. bettlägerig und wird über eine Magensonde ernährt, ergibt sich nach dem klassischen Stufensystem ein geringerer Pflegeaufwand in Stunden und damit auch ein geringeres Pflegegeld. Bei der Einstufung nach ADL würde der Patient jedoch in die höchste Stufe eingestuft und hätte somit Anspruch auf das volle Pflegegeld.

Gut zu wissen

Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sollten Sie besonders darauf achten, ab wann die Versicherung Leistungen erbringt. Viele Versicherungen zahlen das zusätzliche Pflegegeld erst ab Pflegestufe 3 oder 4! Wenn man bedenkt, dass mehr als die Hälfte aller Betroffenen nur in die Pflegestufen 1 und 2 eingestuft werden, ist es besser, einen Vertrag zu wählen, der tatsächlich schon ab Pflegestufe 1 leistet.

Auch bei Pflegeversicherungen gibt es das so genannte Kleingedruckte. Vor dem Abschluss sollte man sich die Ausschlüsse der Versicherung genau ansehen: Manche Policen sehen zum Beispiel Altersgrenzen vor oder schließen einen stationären Aufenthalt als Pflegefall aus. Ihr EFM-Versicherungsmakler berät Sie gerne und erspart Ihnen so im Schadensfall eine späte Überraschung.

Bei den Kosten gilt das gleiche wie bei der Altersvorsorge: Je früher und je gesünder Sie vorsorgen, desto geringer sind Ihre monatlichen Prämien. In der Regel belasten die Kosten einer Pflegeversicherung das Haushaltsbudget nicht übermäßig. Eine Grundabsicherung gibt es bereits ab etwa 5 Euro pro Monat, eine sehr gute Absicherung kostet etwa 30 bis 50 Euro pro Monat.

Wussten Sie schon? Einkünfte aus Pflegeversicherungen und Co. sind einkommenssteuerfrei.

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