Der Ratgeber – was tun? auf auricon.at

Verhalten bei Brand
- Bitte die Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
- Wenn Personen verletzt sind, leisten Sie bitte Erste Hilfe und kontaktieren Sie die Rettung (144).
Wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch - Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Brandschaden so gering wie möglich zu halten
- Dokumentieren Sie den Feuerschaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Heben Sie die beschädigten Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen.
Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung.

Verhalten bei Blitzschlag
- Bei Feuer: bitte die Polizei (133) und Feuerwehr (122) verständigen
- Wenn Personen verletzt sind, leisten Sie bitte Erste Hilfe und kontaktieren Sie die Rettung (144).
Wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch - Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Heben Sie die beschädigten Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen.
Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung.

Verhalten bei Einbruch und Vandalismus
- Achten Sie darauf, dass Sie keine Spuren vernichten
- Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben
- Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, etc.
- Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Heben Sie die beschädigten Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit der Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen.
Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung.

Verhalten bei Raub und Diebstahl
- Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben
- Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, etc.
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit der Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Wiederbeschaffung beginnen.

Verhalten bei Sturmschäden
- Versuchen Sie, die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern. Rufen Sie, wenn notwendig auch die Feuerwehr (122). Riskieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Heben Sie die beschädigten Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit der Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen.
Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung.

Verhalten bei Wasserschäden
- Sperren Sie den Hauptwasserhahn in Ihrem Gebäude ab
- Rufen Sie, wenn erforderlich, die Feuerwehr (122) oder einen Installateur
- Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte an office@auricon.at
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit der Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen.
Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung.
1. Zuerst
Nach einem Unfall, an dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, haben die Unfallbeteiligten sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Sind Personen verletzt, leisten Sie bitte Erste Hilfe oder holen Sie Hilfe ((Rettung (144), Feuerwehr (122), Polizei (133)). Weiters haben die Unfallbeteiligten an der Feststellung des Unfallherganges mitzuwirken.
2. Immer
- Melden Sie den Schaden unverzüglich an AURICON mit der Angabe folgender wichtigen Informationen:
Wer?, Wann?, Wo?, Was? und Wie viel? - Warten Sie bitte auf die Bestätigung durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen. Ausgenommen sind Vorkehrungen zur Schadenminderung
3. Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden
3.1 Kraftfahrzeug gegen Kraftfahrzeug
- Dokumentation der Unfallendlage mit Fotos. Fotografieren Sie die Endlage der Fahrzeuge.
- Ausfüllung des Europäischen Unfallberichts
- Wenn kein Unfallbericht bei der Hand ist, sind folgende Informationen zu notieren und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen:
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erfassen
- Daten aller Fahrzeuglenker u.a. Namen, Adressen, Geburtsdaten und Führerscheindatum
- Schilderung des Unfallherganges und Skizze des Schadenherganges erstellen
- Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, damit gegebenenfalls die Aussagen eingeholt werden können
3.2 Bei Beschädigung einer Sache, die kein Fahrzeug ist – VORSICHT, Fahrerflucht kann drohen
- Die bei einem Verkehrsunfall verursachten Sachschäden (an geparkten Fahrzeugen, Straßenpflöcken, usw.) sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
- Eine Verständigung darf nur dann unterbleiben, wenn der Geschädigte vom Unfallverursacher ausfindig gemacht werden kann, d.h. mit dem Geschädigten können die persönlichen Daten ausgetauscht werden (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindatum).
4. Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Es ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen!
- Verständigung der nächsten Polizeidienststelle
- Dokumentation der Unfallendlage mit Fotos
- Die notwendigen Daten werden üblicherweise von der Polizei aufgenommen, sodass der Austausch der Daten zwischen den Unfallbeteiligten unterbleiben kann.
- Auch wesentliche Umstände, wie Verletzungen, Bremsspuren, die Unfallposition der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von den beteiligten Personen und Zeugen werden von der Polizei festgehalten.
5. Schäden am eigenen Auto
- Bei Schäden durch Vandalismus, ein unbekanntes Fahrzeug oder Einbruch ist die Polizei (133) zu verständigen
- Bei Schäden durch Brand und Explosion ist die Polizei (133) und Feuerwehr (122) zu verständigen
- Bei Kollisionen mit Tieren ist die Polizei (133) zu verständige