Nach einem Unfall, an dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, haben die Unfallbeteiligten sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Sind Personen verletzt, leisten Sie bitte Erste Hilfe oder holen Sie Hilfe ((Rettung (144), Feuerwehr (122), Polizei (133)). Weiters haben die Unfallbeteiligten an der Feststellung des Unfallherganges mitzuwirken.