Rechtsschutz - Versicherung - AURICON GmbH

AURICON. Rechtsschutz - Versicherung

Im Streitfall auf der sicheren Seite

Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. Sie glauben, im Recht zu sein, aber Ihr Gegner ist anderer Meinung. Sie haben nun die Möglichkeit, auf Ihre Ansprüche zu verzichten oder das Prozesskostenrisiko zu tragen.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung ist so vielfältig wie das Leben selbst und in den verschiedensten Varianten und Bausteinen erhältlich, für den privaten Bereich ebenso wie für Ihr Gewerbe oder Ihre Landwirtschaft. Auch kleinere Pakete, die zum Beispiel speziell den Kfz-Bereich abdecken oder nur die Bausteine Schadenersatz und Strafrechtsschutz enthalten, sind möglich.

Beispiele für Rechtsfälle

Schadenersatz-Rechtsschutz

Der Versicherungsnehmer Max Mustermann unternimmt mit seinem Pkw eine Urlaubsreise nach Italien. Bei einem Verkehrsunfall wird das Fahrzeug durch die Unachtsamkeit eines italienischen Fahrers beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegen den italienischen Fahrer. Außerdem wird in Italien ein Strafverfahren gegen Max Mustermann eingeleitet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesem Verfahren die Kosten der Verteidigung.

Reise-Rechtsschutz

Sie buchen in Österreich eine Reise nach Kuba. Das Hotel ist schmutzig, das Essen schlecht und die Lärmbelästigung enorm. Sie können Schadenersatz verlangen.

Spezialstraf-Rechtsschutz

Ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Notausstieg war versperrt) führt zu einem Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie als Filialleiter.

Europa-Deckung

Sie haben bei einem deutschen Versandhaus Waren bestellt, die nie angekommen sind. Nun werfen Sie dem Versandhaus vor die Ware nicht ordnungsgemäß versandt zu haben. Sie rügen also eine Vertragsverletzung in Deutschland.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit kommt es zu einem Streit mit dem Sozialversicherungsträger ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt.

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