Ihre Privathaftpflichtversicherung mit der AURICON GmbH finden
Beispiele für Haftpflichtschäden
Max Mustermann verursacht mit seinem Fahrrad einen Verkehrsunfall. Die Privathaftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche des Geschädigten (Freistellungsfunktion) und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche für ihn ab (Rechtsschutzfunktion).
Max Mustermann ist mit seiner vierjährigen Tochter bei einer Bekannten zu Besuch. Herr Mustermann lässt seine Tochter unbeaufsichtigt. In der Zwischenzeit beschädigt die Tochter das Sofa der Bekannten. Die Versicherung übernimmt den Schaden der Bekannten.
