AURICON GmbH - Exzedentenhaftpflicht - Versicherung - AURICON GmbH

Exzedentenhaftpflicht - Versicherung - AURICON GmbH

AURICON. Exzedentenhaftpflicht - Versicherung

Die Exzedentenhaftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden deckt, die über die Leistungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung hinausgehen, oder die einspringt, wenn Ihr Schädiger nicht zahlen kann.

Es handelt sich also um eine Ausfalldeckung für Schadenersatzforderungen, die Ihnen zugesprochen werden. Für die Durchsetzung der Ansprüche aus der Ausfalldeckung ist eine Rechtsschutzdeckung eingeschlossen, d.h. die Versicherung tritt ein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und der Schadenersatz vom Dritten nicht beigetrieben werden kann. Die Exzedentenhaftpflichtversicherung ist ausschließlich als Zusatzdeckung zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung wirksam - sie setzt also das Bestehen einer Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung voraus.

Sie ist eine optimale Ergänzung und zeigt im Schadensfall eine hohe Wirkung.

Beispiele aus der Praxis

Radunfall mit schweren Verletzungen

Herr Berger ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein Pudel ins Rad läuft. Er stürzt schwer und erleidet komplizierte Kopfverletzungen. Herr Schober, der Halter des Hundes, hat das Tier nicht versichert und verfügt auch nicht über die finanziellen Mittel, um für den entstandenen Schaden in Höhe von EUR 40.000 aufzukommen. Da keine Deckung aus einer Haftpflichtversicherung besteht und Herr Schober nach Vorlage des rechtskräftigen Urteils und des Exekutionstitels Konkurs anmeldet, leistet die Exzedentenhaftpflichtversicherung.

Familien-Skiunfall

Familie Müller fährt mit ihrem kleinen Sohn Peter zum Schifahren. Auf der Abfahrt stürzt Andreas unglücklich. Frau Müller, die hinter ihm fährt, kann wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand nicht mehr bremsen und kollidiert mit Andreas, der dadurch verletzt wird. Herr Müller, der als Letzter fährt, hat eine Privathaftpflichtversicherung, in der Frau Müller und Andreas mitversichert sind. Da aber zwischen Frau Müller und Andrea ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, kommt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden von Andreas nicht auf. Hier springt die Exzedentenhaftpflichtversicherung ein und zahlt Andreas ein Schmerzensgeld.

Brand während eines Berufspraktikums

Die Tochter des Versicherungsnehmers macht ein Berufspraktikum. Durch eine nicht ausreichend gelöschte Zigarette setzt sie versehentlich den Mülleimer im Pausenraum in Brand. Glücklicherweise wird der Schaden schnell entdeckt, dennoch muss sie für den Rußschaden aufkommen. Die Exzedentenhaftpflicht übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche.

Verlust geliehener Gegenstände

Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten Frau Meister eine hochwertige Kamera ausgeliehen. Diese fällt ihm unglücklicherweise herunter und wird irreparabel beschädigt. Frau Meister verlangt Schadenersatz in Höhe von EUR 850. Die Exzedentenhaftpflichtversicherung springt ein.

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Frau Clausen, die ehrenamtlich für die Kirche tätig ist, beschädigt bei einem Krankenbesuch durch unsachgemäße Handhabung ein Krankenbett. Das Krankenhaus als Geschädigter verlangt Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Exzedenten-Haftpflichtversicherung kommt dafür auf! Mitversichert ist die unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit und das soziale Engagement, z.B. in der Kranken- und Altenpflege, in der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, bei der Freizeitgestaltung, in Sportvereinen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder ähnlich organisierten Gruppen.

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