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Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag um Ihre Steuerlast zu reduzieren

Erwarten Sie für dieses Jahr einen Gewinn, der über 33.000 Euro liegt? Dann bietet Ihnen der Gewinnfreibetrag (GFB) eine attraktive Möglichkeit, Ihre Einkommensteuerbelastung zu senken. Dabei können Sie durch gezielte Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere steuerliche Vorteile nutzen.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung – unabhängig davon, wie der Gewinn ermittelt wird. Er besteht aus zwei Komponenten:

Grundfreibetrag

Für Gewinne bis zu 33.000 EUR steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15 % des Gewinns (maximal 4.950 EUR) zu. Eine Investition ist nicht erforderlich. Der Grundfreibetrag steht auch bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen nur einmal pro Veranlagungsjahr zu. Der Grundfreibetrag kann den einzelnen Betrieben frei zugeordnet werden (höchstens jedoch 13 % bzw. ab 2022 15 % des Betriebsgewinns). Erfolgt keine Zuordnung, erfolgt die Aufteilung nach dem Verhältnis der Gewinne.

  • Automatische Zuerkennung bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro
  • Höhe: 15% des Gewinns (maximal 4.950 Euro Steuerentlastung)
  • Keine Investition erforderlich

Investitionsbedinger Gewinnfreibetrag

Zusätzlich zum Grundfreibetrag kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, wenn der Gewinn 33.000 EUR übersteigt.

Maximal 13 % des Gewinns, der den Betrag von 33.000 EUR (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden. Voraussetzung ist, dass im selben Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. 

Bei einer Bemessungsgrundlage von 33.000 EUR bis 178.000 EUR beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag 13%. Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten 175.000 EUR ein Gewinnfreibetrag von 7 % und für weitere 230.000 EUR ein Gewinnfreibetrag von 4,5 % zu. Ab einer Bemessungsgrundlage von 583.000 EUR steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Durch die prozentuale Staffelung ergibt sich ein Höchstbetrag von 46.400 EUR. 

  • Gilt für Gewinne über 33.000 Euro
  • Höhe: 13% des übersteigenden Gewinns
  • Voraussetzung: Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere

Was sind die Vorteile?

  • Steuern sparen: Nutzen Sie die maximale Entlastung, indem Sie rechtzeitig planen.
  • Flexibilität: Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, Investitionen sind nur für den darüber hinausgehenden Gewinn erforderlich.
  • Planungssicherheit: Optimieren Sie Ihre Steuerlast für das aktuelle Jahr durch kluge Investitionsentscheidungen.

Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen, profitieren von den Vorteilen des Gewinnfreibetrags. Dazu zählen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbständige Arbeit

Gewinnfreibetrag bei Mitunternehmerschaften

Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, wie Offenen Gesellschaften (OG) oder Kommanditgesellschaften (KG), haben die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag geltend zu machen. Der Freibetrag steht jedem Gesellschafter anteilig zu, entsprechend seiner individuellen Gewinnbeteiligung. So wird sichergestellt, dass der Freibetrag fair und proportional zur jeweiligen Gewinnquote aufgeteilt wird.

Nicht möglich ist die Geltendmachung des Freibetrages für

  • Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen,
  • Luftfahrzeuge,
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis max. 1.000 EUR), wenn diese sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Wirtschaftsgüter, die von einer Gesellschaft erworben werden, die unter dem beherrschenden Einfluss des Steuerpflichtigen steht, und
  • Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde. 

Beispiel 1

Ein Gastronomiebetrieb erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn von 20.000 Euro. Der Unternehmer hat im Jahr 2024 1.000 EUR in eine Betriebsanlage investiert:

Gewinn vor Gewinnfreibetrag 20.000
davon 15% (max. Gewinnfreibetrag) 3.000
Investition in begünstigtes Anlagevermögen 1.000

Grundfreibetrag 3.000
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag 0
Gewinnfreibetrag gesamt 3.000

Endgültiger zu versteuernder Gewinn 17.000

Der Freibetrag beträgt 3.000 EUR, das sind 15 % des Gewinns, so dass im Jahr 2024 nur 17.000 EUR zu versteuern sind. Dieser Freibetrag stünde auch ohne Investition zu.

Beispiel 2

Ein Gewerbebetrieb erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn von 53.000 Euro. Der Unternehmer hat im Jahr 2024 2.000 Euro in begünstigte Wertpapiere veranlagt.

Berechnung Gewinnfreibetrag

Grundfreibetrag (15 % von 33.000) 4.950

Investitionsfreibetrag

(13% von 20.000 begrenzt durch Investition) 2.000
Gewinnfreibetrag insgesamt 6.950
(maximaler Gewinnfreibetrag 4.950 + 2.600 = 7.550)
zu versteuernder Gewinn (53.000 - 6.950) 46.050

Der Gewinnfreibetrag beträgt 6.950 Euro und setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (2.000 EUR) zusammen. Der maximale investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt 2.600 EUR (13 % von 20.000 EUR). Der zu versteuernde Gewinn verringert sich somit im Jahr 2024 um 6.950 EUR.

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