Dem Versicherungsmakler obliegt es überdies, ungerechtfertigten Verjährungseinwänden des Versicherers zu widersprechen. Wann beginnt denn die Verjährung von Versicherungsleistungen zu laufen? Etwa stets mit dem Schadensdatum, wie so manche Schadenreferenten betonen? Dass diese Feststellung in 99 von 100 Fällen nicht zutrifft, muss der Versicherungsmakler wissen. Kann diese Verjährungsfrist gehemmt werden? Ja!
Alleine schon mit der Meldung an den Versicherer ist die Verjährung gehemmt, zumindest so lange bis der Versicherer seine Entscheidung dem Versicherungsnehmer mitteilt. Ebenso gehört es zur Fachkenntnis des Versicherungsmaklers, beurteilen zu können, ob eine qualifizierte Mahnung die damit verbundenen Voraussetzungen erfüllt, um die kurze, nur einjährige Verjährung in Gang zu setzen. Denn nur dann, wenn der Versicherer alle drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt, dann kann er auf die einjährige Verjährungsfrist verweisen, ansonsten gilt eben wieder die allgemeine Verjährung von drei Jahren.
Der Gesetzgeber sorgt mit dem Pflichtenkatalog im Schadensfall für ein gesetzlich verordnetes Spannungsfeld für den Versicherungsmakler. Wir haben die Interessen des Kunden bestmöglich umzusetzen.