Rechtsschutz - Versicherung - AURICON GmbH

AURICON. Rechtsschutz - Versicherung

So wird Ihr gutes Recht nicht teuer

Auch ein Unternehmen kann in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ein Kunde zahlt nicht, weil er Ihre Leistung für mangelhaft hält, oder ein fristlos gekündigter Mitarbeiter verklagt Sie, weil er sich ungerecht behandelt fühlt.

In solchen und anderen Fällen kann eine Firmen-Rechtsschutzversicherung helfen, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und die anfallenden Kosten wie Gericht, Anwalt etc. zu übernehmen.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Wie Sie sich und Ihr Unternehmen im Falle eines Rechtsstreits sinnvoll absichern!

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Highlights und Vorteile

Wer sein Recht durchsetzen will, braucht professionelle Unterstützung. Eine Rechtsschutzversicherung steht Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite - von der kompetenten Beratung bis zur Übernahme von Verfahrens-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.

  • Kostenübernahme
  • Spezialbausteine wie Spezial-Straf-Rechtsschutz mit Schutz vor Strafverfolgung inklusive
  • Freie Anwaltswahl
  • Individuell wählbare Versicherungssumme
+43 (2236) 38 99 70 Wir sind für Sie da!
office@auricon.at Schreiben Sie uns gern!

Beispiele aus der Praxis

Lenker-Vertrags-Rechtsschutz

Einer Ihrer Mitarbeiter hat mit seinem Leihwagen Autopanne und erreicht gerade noch eine Werkstatt. Diese repariert den Wagen aber leider nur mangelhaft, so dass kurze Zeit später erneut zu einer Panne kommt. Die Werkstatt verweigert eine Reparatur mit der Begründung sie habe ordnungsgemäß gearbeitet und der Schaden eine andere Ursache habe. Es kommt zum Rechtsstreit mit der Werkstatt.

Die Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten der ersten Instanz.

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Sie kündigen einem Mitarbeiter (Bruttomonatsgehalt von 1.890 Euro), der mehrfach unentschuldigt vom Dienst gefehlt hat. Trotz mehrerer Abmahnungen ändert sich das sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht. Der Arbeitnehmer klagt auf Unwirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung wird in zweiter Instanz aufgehoben.

Die Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 13.040 Euro.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Sie verklagen das städtische Energieversorgungsunternehmen auf Zahlung von 72.680 Euro Schadensersatz. Beim Ausbau eines Stromzählers auf dem Nachbargrundstück war ein Teil Ihrer Kühlaggregate durch Überpannung ausgefallen und Ihre Ware verdorben. Außerdem mussten alle elektrischen Geräte aufwendig auf mögliche Schäden untersucht werden.

Die Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten der ersten und zweiten Instanz in Höhe von 28.490 Euro.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Man wirft Ihnen vor, für die Sozialversicherung 34.890 Euro Arbeitgeberanteil zu wenig abgeführt zu haben. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht können Sie jedoch nachweisen dass nur ein Nachzahlungsbetrag von 15.260 Euro bestand.

Die Rechtsschutz übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 16.680 Euro.

Straf-Rechtsschutz

Dem Geschäftsführer einer Spedition wird vorgeworfen, durch Duldung, Anordnung und mangelnde Sorgfalt nicht für die Einhaltung der Lenk- und Tagesruhezeiten durch die bei ihm beschäftigten Fahrer gesorgt zu haben.
Die Spedition ist insoweit verpflichtet, die Arbeitseinsätze ihrer Fahrer so zu planen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können. Das Gewerbeaufsichtsamt leitet daher gegen den Geschäftsführer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung ein. Aufgrund der Ermittlungen des Gewerbeaufsichtsamtes wird gegen den Geschäftsführer in dreißig Fällen wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 18.000 Euro.
festgesetzt.

Der Geschäftsführer nimmt sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der ihn umfassend berät und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt. In der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter wird der Bußgeldbescheid auf Betreiben des Rechtsanwalts dahingehend abgeändert, dass nur noch in 23 Fällen ein Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung festgestellt wird. Die Geldbuße wird auf 13.700 Euro festgesetzt.

Die Rechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten in Höhe von 11.300 Euro.

 

 

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